Rechtliche Grundlagen für die Nutzung unserer Dienstleistungen im Bereich Wasserbau und industrielle Hydraulik.
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge, Beratungsleistungen und Projekte der PISCINES Engineering GmbH mit Sitz in Mannheim. Gegenstand ist die Planung, Berechnung, Ausschreibung und Bauüberwachung von wasserbaulichen Anlagen, insbesondere Wehren, Sperrwerken, Grundwasseranreicherungsbecken und Küstenschutzbauwerken. Alle Leistungen erfolgen auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie der einschlägigen technischen Regelwerke (DIN 19700, DIN 1054, DIN 18800).
Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen (Bestandspläne, Baugrundgutachten, wasserrechtliche Genehmigungen) vollständig und fristgerecht zur Verfügung. Änderungen der Randbedingungen, die nach Vertragsschluss eintreten (z. B. neue WHG-Auflagen, geänderte Hochwasserbemessung), sind unverzüglich mitzuteilen. Bei Verzögerungen durch unvollständige oder verspätete Angaben haftet der Auftraggeber für die daraus entstehenden Mehrkosten.
Die Haftung der PISCINES Engineering GmbH ist auf nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursachte Schäden beschränkt. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Betriebsausfälle, wird nicht gehaftet. Die Gewährleistungsfrist für Planungs- und Bauüberwachungsleistungen beträgt zwei Jahre ab Abnahme der jeweiligen Leistungsphase. Mängelansprüche setzen eine unverzügliche schriftliche Mängelanzeige voraus. Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik (WHG, DIN, Eurocode) wird geschuldet, jedoch kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
Die Vergütung richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils gültigen Fassung, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Teilrechnungen werden nach erbrachten Leistungsphasen gestellt. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Mängeln.
Alle vom Auftragnehmer erstellten Planunterlagen, Berechnungen, Gutachten und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben dessen geistiges Eigentum. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwendung für andere Projekte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten vereinbarten Honorars fällig.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen (technische Daten, Geschäftsgeheimnisse, Personendaten) gemäß der DSGVO zu behandeln. Personenbezogene Daten werden nur für die Vertragsabwicklung verarbeitet und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine Übermittlung in Drittländer erfolgt nur auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission oder geeigneter Garantien.
Der Vertrag beginnt mit der schriftlichen Auftragserteilung und endet mit der vollständigen Erbringung aller vereinbarten Leistungen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug des Auftraggebers über mehr als 60 Tage, bei Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflichten oder bei dauerhafter Verhinderung des Auftragnehmers durch höhere Gewalt. Im Kündigungsfall werden die bis dahin erbrachten Leistungen nach HOAI abgerechnet.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mannheim. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Für Rückfragen zu diesen Bedingungen erreichen Sie uns unter info@piscinesescompteplus.com oder telefonisch unter (0621) 8679034.